AGB
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Capomenia
Allgemeine Bestimmungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Capomenia (im folgenden Versenderin genannt) erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Das gilt auch dann, wenn die
Versenderin in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der Entgegennahmen der Ware oder
Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
Eventuelle Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung
seitens der Versenderin wirksam.
II. Verkaufsbedingungen
1.Vertragsschluss
Angebote und Angaben hinsichtlich der von der Versenderin vertriebenen Geräte sind freibleibend und
unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von der Versenderin vertriebenen Geräte
sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote, welche die Versenderin wahlweise durch Zusendung einer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis
annimmt. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen einem Monat seit dem Datum der
Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung für die Versenderin. Der Kunde bleibt
weiterhin zum Abruf und zur Abnahme der Ware verpflichtet.
Bestellt der Kunde die Ware über den Online-Shop, so wird die Versenderin den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese
bleibt der Auftragsbestätigung vorbehalten.
Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung
nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
2. Lieferfristen und -termine, Rücktrittsrecht
Die Lieferung der Ware erfolgt sofort nach Erhalt des Rechnungsbetrages. Liefertermine oder -fristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die
Zulieferer der Versenderin. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von der Versenderin nicht zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer der
Versenderin. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Für den Fall der
bereits erfolgten Gegenleistung wird diese unverzüglich zurückerstattet.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Versenderin
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, wesentliche Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter
Begleitkosten, usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat sie auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer
angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekannt werden und Mitteilung des Störungsgrundes, eine Anpassung
des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses
gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen.
Sie berechtigen die Versenderin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurücktreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Lieferzeit oder wird die Versenderin von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
Die durch die Versenderin an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland
weggeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der
Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von
dem Kunden selbst zu beantragen.
3. Preise
Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und freibleibend und
können von der Versenderin jederzeit abgeändert werden.
Sämtliche Preise beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch Versicherungskosten.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis erfolgt nur gegen Vorkasse und Preise für Leistungen (Service, Beratung etc.) bei Übergabe und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung sofort und ohne Abzug, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Versenderin über den Betrag
verfügen kann. Die Versenderin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Falls der Kunde mit der Begleichung einer oder mehrerer Forderungen in Verzug gerät, sonstige wesentliche
Vertragspflichten schuldhaft nicht einhält oder wenn der Versenderin Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Rücklastschriften,
Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz, werden alle Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus ist die
Versenderin im Falle des Zahlungsverzuges befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen
Verzugszinsschaden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit
dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist die Versenderin unbeschadet ihrer Rechte der §§ 286 ff.,
324ff. BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen zurückzuhalten. Wird eine Vorkasse
vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Versenderin berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen
vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem
Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten
Kaufpreis in Rechnung zu stellen.
Gegen Ansprüche der Versenderin kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
5. Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen
Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen, sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen
diese einer schriftlichen Bestätigung durch die Versenderin. Die Verkaufsangestellten der Versenderin sind nicht
befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Versicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6. Gefahrübergang
Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die Versenderin einem Spediteur, dem
Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderungsunternehmen oder einer
sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung
oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich
der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem
inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im
billigen Ermessen der Versenderin, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von der Versenderin gelieferte Ware bleibt solange in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen Ansprüche
gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum
Abschluss dieses Verfahrens bestehen.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im
Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder
aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde
schon jetzt zur Sicherheit an die Versenderin ab.
Des Weiteren ist er nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu
verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Zugriffe oder
Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der Versenderin sofort und unter Übergabe der
notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt
der Versenderin hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen der Versenderin gegen Vollstreckungsgläubiger
oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere bei Zahlungsverzug), so ist die Versenderin befugt, vom
Vertrag zurückzutreten.
Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Kunde für die
Versenderin vor, ohne dass diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum der Versenderin an
der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von der Versenderin an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an die Versenderin übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche
Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für die Versenderin unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der
geschaffenen einheitlichen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung.
Die Vorbehaltsware muss von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert werden. Die
Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch der
Versenderin als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder
Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder
deliktischen Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an die
Versenderin ab. Die Versenderin gibt die ihr im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten
Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen
Forderungen der Firma Capomenia nachweisbar um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistung
Die Versenderin haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen Fristen
gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden für Mängel, die bei Auslieferung der Ware an den Kunden
vorhanden sind.
Die von der Versenderin gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit, die zum
Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei.
Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar,
soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn das
Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder
Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Versenderin
keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die
Versenderin beraten wurde. Die Versenderin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software
den Anforderungen des Kunden genügen, und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl
zusammenarbeiten.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten
handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn Seriennummern,
Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der Versenderin Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder
Gutschrifterteilung. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand
abweichende Ware der Versenderin beschränkt sich im Übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die
Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes.
In dem Fall, dass die Versenderin zunächst die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung gewählt hat, gilt im
Übrigen folgendes: Ist die Versenderin zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die Versenderin die Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt
vom Kaufvertrag berechtigt.
Liefert die Versenderin zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte
Produkt herauszugeben und Wertersatz für mögliche Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird
dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßogen Gebrauchsvorteile
ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch
den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt (vgl. Zeitwertgutschriften-Liste).
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt die Versenderin nur, soweit sie im Einzelfall,
insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Der Aufwendungsersatz beschränkt sich
auf maximal 2 % des ursprünglichen Warenwertes.
Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware
durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige
Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind
unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, die Versenderin
schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum von 8 Tagen seit
Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt.
Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit
der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten
Rügefrist weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger
nicht vertragsgemäßer Lieferung ist mit der Versenderin abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf
die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig.
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten
Ware bei der Versenderin trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und
Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit
der Ware berechnet die Versenderin ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für
Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche
Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltende Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen
ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche
gegen die Versenderin stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Ware
aus dem Kaufvertrag Sachmängelansprüche geltend machen.
Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der
Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von der Versenderin berechnet.
Die Inanspruchnahme der Garantie oder Gewährleistung sowie kostenpflichtiger Reparaturaufträge hat vom
Kunden ausschließlich über das auf der Internet-Seite der Versenderin (www.capomenia.de) zu erfolgen. Es gelten
die jeweils aktuellen Garantiebedingungen der Versenderin.
Retouren jeglicher Art haben ausschließlich über die Serviceabteilung der Versenderin zu erfolgen.
9. Haftung
Die Versenderin haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als ihnen oder ihren Mitarbeitern, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies
gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Versenderin ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es
sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von der Versenderin schriftlich anerkannte
Ansprüche handelt.
Der Kunde ist ebenso nicht berechtigt, mit gegenüber der Versenderin bestehenden Forderungen aufzurechnen.
11. Urheberschutz
Dem Kunden überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und
Vorschläge für die Gestaltung und die Herstellung bestellter Teile darf der Kunde nur für den vorhergesehenen
Zweck verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich
oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.
12. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Die durch die mit der Versenderin geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind an deren
Geschäftssitz (Grafschaft-Ringen) zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, auch
Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt der Geschäftssitz der Versenderin (Grafschaft-
Ringen) als ausschließlicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
13. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Die Versenderin ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu
verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. Die Versenderin ist dann berechtigt, Kundendaten,
die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte,
insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn diese der Auftragsabwicklung dient.
Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Versenderin beachtet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien
bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung
ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
III. Einkaufsbedingungen
1. Zahlungs-, Liefer- und Bestellbedingungen
Der Lieferant verpflichtet sich, der Versenderin eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung für die
gelieferten Waren und Dienstleistungen zuzusenden. Existieren keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen,
so sind Rechnungen des Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bei 3 % Skontoabzug oder netto nach 90
Tagen fällig.
Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der Versenderin an Dritte abzutreten. Des Weiteren
ist es unseren Lieferanten verboten und rechtsunwirksam, Verbindlichkeiten mit Forderungen gegenüber der
Versenderin aufzurechnen.
Jede Bestellung ist umgehend mit Preis- und Lieferzeitangabe zu bestätigen. Weicht die Auftragsbestätigung von
der Bestellung ab, so ist deutlich darauf hinzuweisen. Jede Abweichung muss von der Versenderin schriftlich
genehmigt werden.
Der Lieferant ist im Falle von Lieferverzögerungen verpflichtet, die Versenderin über das Ausmaß und, falls
möglich, über die Ursache der Lieferverzögerung schriftlich und wahrheitsgemäß unverzüglich zu informieren.
Der Lieferant sichert zu, nur Waren zu liefern und Leistungen zu erbringen, die frei von Eigentumsvorbehalten
oder sonstigen Rechten Dritter sind. Bei Verletzungen dieser Pflicht trifft den Lieferanten eine
verschuldensunabhängige Ersatzpflicht aller Aufwendungen und Nachteile der Versenderin, einschließlich des
entgangenen Gewinns.
2. Lieferung
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.
3. Gewährleistung und Haftung
Bei mangelhafter Lieferung ist die Versenderin neben den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt,
sofort vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis einzubehalten.
Der Lieferant hat außerdem eine entsprechende Vorsorge im Hinblick auf Material, Personal, etc. zu treffen, um
die eventuelle Nacherfüllung sicherzustellen.
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen gilt als verschuldete Nichterfüllung und verpflichtet den Lieferanten des
Weiteren, dadurch entstandene Schäden (auch entgangene Gewinne) zu ersetzen.
Der Lieferant verpflichtet sich, ausschließlich solche Waren zu liefern, deren Eigenschaften dem aktuellen Stand
der Wissenschaft und Technik entsprechen, wobei der Lieferant die Versenderin auf alle Risiken aufmerksam zu
machen hat, die durch die Verwendung bzw. Lagerung des Produktes entstehen können.
Der Lieferant ist verpflichtet, der Versenderin mitzuteilen, wer Hersteller der Produkte ist, und wer diese
Produkte in Verkehrsumlauf gebracht hat. Des Weiteren muss bei ausländischen Produkten der Importeur
genannt werden. Der Lieferant hat seiner Lieferung in deutscher Sprache verfasste Warnhinweise und
Bedienungsanleitungen beizulegen, andernfalls haftet er für aus der Unkenntnis dieser Vorschriften entstandene
Schäden unter Ausschluss eines Mitverschuldens.
Sollte sich nach Übernahme der Lieferung durch die Versenderin eine Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware
herausstellen, so verpflichtet sich der Lieferant zur Zurücknahme der Waren und zur Rückerstattung des
Kaufpreises. Wenn der Lieferant die Rücknahme derartiger Waren verweigert, ist die Versenderin zu Verwertung
dieser Produkte berechtigt, wobei dieser im Schadensfall das volle Regreßrecht unbeschadet sonstiger Rechte
zusteht. In einem solchen Fall ist ein Haftungsausschluß des Lieferanten ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Versenderin ist auch zu einer Inanspruchnahme des Lieferanten bzw. Herstellers befugt, wenn es sich bei der
mangelhaften Ware um Teile handelt, die von der Versenderin weiterverarbeitet werden.
Wird die Versenderin wegen vom Lieferanten gelieferter Waren in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der
Lieferant auf seine Kosten unverzüglich zur Herausgabe jeglicher, für die Abwendung oder Beweisführung
notwendigen Dokumente, so insbesondere Qualitäts- und Untersuchungsprotokolle, Atteste und dergleichen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant in solchen Fällen, unabhängig vom Verschulden, zum Ersatz der
gesamten, durch die Haftung unsererseits entstehenden Schäden, wie auch diesbezüglicher Prozesskosten.
4. Allgemeines
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig
oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Als
Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart, wobei die Versenderin jedoch berechtigt ist, nach ihrer Wahl Klagen bei
anderen Gerichten einzubringen. Der von der Versenderin in der Bestellung bezeichnete Bestimmungsort gilt als
Erfüllungsort.
Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche, ihm während der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse der Versenderin, währenddessen und auch nachher geheim zu halten und diese nicht
anderweitig zu verwenden